Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohnungsversorgung

Der Aufgabenbereich Wohnungsversorgung gliedert sich in verschiedene Themengebiete.

Einige Schwerpunktthemen sind nachfolgend exemplarisch aufgeführt.

 

1.      Der Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist der amtliche Nachweis, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Ein Rechtsanspruch auf den Erhalt einer solchen Wohnung besteht nicht. Wir helfen Ihnen jedoch gerne im Rahmen der hier frei gemeldeten Wohnungen bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung.

Der WBS wird erteilt, wenn das anrechenbare Einkommen der Antragsteller*innen sowie ihrer Angehörigen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. In dem Wohnberechtigungsschein werden die zum Haushalt zählenden Familienmitglieder namentlich aufgeführt und es wird die maßgebliche Wohnungsgröße angegeben.

 

2.      Zinssenkungsantrag

Mit Auslauf der Zinsvergünstigungen ist die NRW-Bank zur Anhebung der Zinsen auf die öffentlichen Darlehen berechtigt.

Auf Antrag kann die Anhebung der Zinsen jedoch je nach Einkommenshöhe ganz oder teilweise für den jeweiligen Zeitraum entfallen. Die dazu notwendige Einkommensbescheinigung erteilt die Kollegin der Wohnungsversorgung.

 

3.      Löschungsbewilligungen

Darüber hinaus überprüfen wir den Endtermin „öffentlich gefördert“ bei Eigenheimen bzw.  Mietwohnungen, nachdem die gewährten Wohnungsbaufördermittel zurückgezahlt worden sind und erteilen in diesem Zusammenhang Löschungsbewilligungen für Grundbucheintragungen.

 

4.      Bestimmung der zulässigen Miethöhe

Käufer oder Erben einer öffentlich geförderten Immobilie haben in der Regel keine Kenntnis über die Besonderheiten der Mieten in diesem Segment. Wir bieten entsprechende Beratung und (gebührenpflichtige) Hilfestellung bei der Ermittlung der zulässigen Miete für das Objekt. 

 

5.      Wohnungssuchendenkartei

Es besteht für jedermann die Möglichkeit, sich über das Serviceportal der Stadt Recklinghausen (Stichwort Wohnung) in die Wohnungssuchendenkartei der Stadt Recklinghausen aufnehmen zu lassen. Vorteil der Registrierung ist, dass die Wohnungsversorgung zu Ihnen Kontakt aufnimmt, wenn passender Wohnraum von Vermietern freigemeldet wird. Sollten Sie nicht über die technischen Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit der Aufnahme natürlich auch in Papierform. 

 

6.      Neubaumaßnahmen

Über das Serviceportal der Stadt Recklinghausen (Stichwort Neubau), besteht die Möglichkeit, sich für eine öffentlich geförderte Neubauwohnung/ Haus zu bewerben. Sollten Sie nicht über die technischen Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit der Aufnahme natürlich auch in Papierform. 

Wichtig zu wissen: Eine Bewerbung bei der Bauherrin/ beim Bauherren ist nicht ausreichend 

 

7.      Wohnungswirtschaftliche Stellungnahmen

Die Wohnungsversorgung erstellt für mögliche Investoren standortgenaue Bedarfseinschätzungen zum öffentlich geförderten Wohnungsbau. Diese Serviceleistung ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung und Kalkulation einer Neubaumaßnahme.

Ansprechpartner/innen
  • Herr V. Schulz (Sachgebietsleiter)
    Telefon 02361/50-2570
    Stadthaus A, Raum 2.20
  • Herr V. Penning (WBS, Buchstabe A – M, Bestands- und Besetzungskontrolle)
    Telefon 02361/50-2583
    Stadthaus A, Raum 2.19
  • Frau A. Wessel (WBS Buchstabe N – Z, Zinssenkungsanträge, Löschungsbewilligungen)
    Telefon 02361/50-2582
    Stadthaus A, Raum 2.10
  • Frau A. Will (Neubau, Wohnungssuche, Miete, wohnungswirtschaftliche Stellungnahmen)
    Telefon 02361/50-2585
    Stadthaus A, Raum 2.10.1