Dienstleistungen/Zuständigkeiten Wohnungsnotfälle

Eine aktuelle Obdachlosigkeit wird durch die ordnungsbehördliche Unterbringung in einfachen, aber menschenwürdigen Notunterkünften verhindert. Für die Unterbringung von alleinstehenden Wohnungslosen ist das Diakonische Werk in Recklinghausen verantwortlich.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass - Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II, Rente, Sozialhilfe oder dergleichen) - Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (zum Beispiel Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)

Ansprechpartner*innen