Dienstleistungen/Zuständigkeiten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt.

Einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben Sie,

  • ab Erreichen der Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung oder
  • ab 18 Jahren, soweit Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und
  • sich nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen selbst helfen können
  • soweit Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Über Leistungen für Antragsteller, die in einer Einrichtung (Altenheim, Pflegeheim usw.) leben, entscheidet allerdings der Kreis Recklinghausen.

Mehr Informationen finden Sie auch hier.

 

Ansprechpartner*innen