Leistungen Widerspruchs- und Einwilligungsrechte (Übermittlungssperren)

 

Gegen die Weitergabe von persönlichen Daten

  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung - § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
  • an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören (dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden) - § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz
  • an die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß § 58 c Absatz 1 Soldatengesetz (nur an im Folgejahr volljährig werdende Personen) § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
  • an Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen - § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
  • an Adressbuchverlage - § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz

können Sie Widerspruch erheben.

Hierbei handelt es sich um sogenannte Übermittlungssperren.

Das Formular können Sie gerne per Post oder per Mail zusenden.

 

Stadt Oer-Erkenschwick
Bürgerbüro
Rathausplatz 1

45739 Oer-Erkenschwick

 

Oder 

 

E-Mail: buergerbuero@oer-erkenschwick.de

Kosten

Keine.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass (reicht auch als Kopie, wenn Sie das Formular per Post oder E-Mail schicken)

Sie benötigen folgende Formulare

Das Formular ist im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.

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