Das Führungszeugnis, häufig auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist eine behördliche Bescheinigung darüber, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Die Angaben hierzu stammen aus dem Bundeszentralregister.
Zwischen folgenden Belegarten wird unterschieden:
Bei den Belegarten NE und OE handelt es sich um erweiterte Führungszeugnisse. Diese können für Personen, die bei ihrer Tätigkeit mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, von der jeweiligen Organisation verlangt werden.
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine personalisierte Bescheinigung der Organisation - für die die Person tätig ist oder tätig werden möchte – zwingend notwendig, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG vorliegen und ein solches Führungszeugnis benötigt wird.
Ein Führungszeugnis kann jede Person bei dem zuständigen Bürgerbüro beantragen, solange das 14. Lebensjahr erreicht ist.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich (die Vorsprache einer bevollmächtigten Person ist nicht möglich) bei der Meldebehörde zu beantragen.
Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter*in die Ausstellung eines Führungszeugnisses beantragen.
Zudem besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz direkt zu beantragen.
Zudem besteht die Möglichkeit das Führungszeugnis online beim Bundesamt für Justiz direkt zu beantragen:
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |