Sie ziehen innerhalb Oer-Erkenschwicks um?
Wer innerhalb Oer-Erkenschwicks umzieht, hat dies in einem Zeitraum von zwei Wochen nach Einzug beim Bürgerbüro zu melden.
Für JEDE mitziehende Person ist der Personalausweis (falls vorhanden, Reisepass), der Kinderreisepass und/oder die Geburtsurkunde vorzulegen.
Außerdem muss der Wohnungsgeber den Einzug schriftlich bestätigen.
Sie können sich bei der Ummeldung aber auch durch eine geeignete Person vertreten lassen.
In diesem Fall muss zusätzlich zu Ihrem Ausweisdokument und der Wohnungsgeberbetätigung ein unterschriebenes Ummeldeformular und eine entsprechende unterschriebene Vollmacht vorgelegt werden.
Kommen Sie persönlich in unser Bürgerbüro, müssen Sie das Ummeldeformular nicht vorher ausdrucken und ausfüllen.
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Oder
Ggf. 10,80€ pro Fahrzeug
Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Straßenverkehrsamtes Marl
https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/auto_und_verkehr/strassenverkehrsamt/index.asp
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass und/oder Geburtsurkunde von JEDER mitziehenden Person
Die Formulare sind im Bürgerbüro, an der Infotheke im Eingangsbereich oder direkt hier erhältlich.
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |