Auf Antrag kann eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht / Sozialtarif im Telefondienst gewährt werden. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt direkt durch die GEZ. Antragsformulare sind im Bürgerbüro und an der Infotheke erhältlich. Notwendige Einkommensnachweise etc. können gebührempflichtig vom Bürgerbüro beglaubigt werden.
Weiteere Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erhalten Sie über den Link der GEZ.
Keine
Schwerbehindertenausweis / Sozialhilfe- bzw. ALGE II-Bescheid / Grundsicherungsbescheid etc.
Werden im Bürgerbüro bereitehalten
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
---|---|---|---|
Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-16:00 Uhr | |
Mittwoch | 08:30-12:00 Uhr | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 14:00-17:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |