Einheit Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte
der Stadt Haltern am See
Martina Frey
Telefon: 02364 933 410, Fax: 02364 933 6410

Rathaus, Dr.-Conrads-Str. 1, Zimmer-Nr. 2.29

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes).

Nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GONW) ist die Verwirklichung des Verfassungsgebots der Gleichberechtigung von Mann und Frau auch eine Aufgabe der Gemeinden. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohner hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirken bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinden mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Daraus ergeben sich folgende Tätigkeitsfelder:

Beratungs- und Informationsarbeit
z.B. Erarbeitung individueller Hilfsmöglichkeiten für Ratsuchende

Öffentlichkeitsarbeit
z.B. Erstellung von Informationsmaterialien, Organisation von Veranstaltungen, Ausstellungen etc.

Vernetzungsarbeit
z.B. Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Vereinen, Verbänden, Parteien, Gewerkschaften, Unternehmen und anderen Behörden

Verwaltungsinterne Frauenförderung
z.B. Anregungen und Empfehlungen zu gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten, Beteiligung bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren.

Termine
Termine nach Absprache. Sondersprechzeiten zu verschiedenen Tagen werden durch die Presse veröffentlicht.
Gruppentermine abends.

Termine der Gleichstellungsstelle

Adresse
Neues Rathaus
Dr.-Conrads-Straße 1
45721 Haltern am See
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Telefon
02364 / 933-410
Fax
02364 / 933-6410
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