Leistungen Kindertagespflege oder familienergänzende Kinderbetreuung

Kindertagespflege von Kindern in Familien ist ein pädagogisches Betreuungsangebot. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Institutionen wie z. B. Kindertageseinrichtungen eine gleichberechtigte und gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung. Tagespflegepersonen betreuen Kinder in ihrem eigenen Haushalt, in angemieteten Räumen oder in dem Haushalt der Kindeseltern.

Kindertagespflege beinhaltet:

  • flexible Betreuungszeiten,
  • familienähnliche Strukturen,
  • individuelles Eingehen auf die Tagespflegekinder,
  • geringe Gruppengröße.

Der Fachbereich Familie und Jugend (Jugendamt) bietet:

    • fachliche Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen in allen Phasen der Tagespflege,
    • sorgfältige Auswahl der Tagespflegepersonen sowie Beantragung der Pflegeerlaubnis,
    • fachlich kompetente Vermittlung,
    • Begleitung der Tagespflegepersonen und Eltern während der gesamten Dauer des Betreuungsverhältnisses,
    • Qualifizierung der Tagespflegepersonen. 

Bei Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege melden Sie Ihr Kind bitte über das Kitaportal an (https://kitaportal.haltern.de) und nehmen Sie bitte eigenständig Kontakt zu den Tagespflegepersonen auf, um sich über die dortigen Betreuungskapazitäten zu informieren. Unter Info-Blätter finden Sie die Kontaktdaten der Tagespflegepersonen. Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach einem Platz in der Kindertagespflege benötigen oder weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei der Fachberatung Kindertagespflege.

Über die jeweilige Höhe des Elternbeitrages erhalten Sie im Fachbereich Familie und Jugend Auskunft.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung