Leistungen Freizeitausweise

Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.

Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem

  • zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Asyllbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Koopmann, Telefon: 02364/933-219

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung