Leistungen Altlasten, Bodenschutz, Sanierung von Altstandorten

Von Altablagerungen und Altlasten können Gefährdungen für den Menschen sowie für das Grundwasser ausgehen. Altablagerungen/Altlasten können ehemalige Gewerbe-(auch Kleingewerbe) oder Bergbaustandorte, frühere Deponien sowie z. B. mit belasteten Baumaterialien verfüllte Bodenvertiefungen sein.

Auskünfte aus dem Altlastenkataster

Alle Flächen für die ein solcher Verdacht besteht oder die untersucht wurden, sind im Altlastenverdachtsflächenkataster für die Stadt Haltern am See erfasst. Aus diesem Verdachtsflächenkataster werden bei nachweisbarem Interesse Auskünfte erteilt. Die Berechnung möglicher Gebühren erfolgt nach dem Umweltinformationsgesetz.

Auskünfte aus dem Altlastenkataster erteilt die Untere Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen:

Link zur Auskunftseite über Altlasten und altlastverdächtige Flächen des Kreises Recklinghausen

Rechtsgrundlagen zur Feststellung, Bewertung, Überwachung und Sanierung von Altlasten ergeben sich aus dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Landesbodenschutzgesetz, der Bundesbodenschutzverordnung sowie aus dem Wasser-, Abfall- und dem allgemeinen Ordnungsrecht.

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung