Leistungen Briefwahl

Informationen zur Briefwahl

Briefwahl (Wahlscheinanträge)

Voraussichtlich ab 13.05.2024 besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen (Wahlscheinanträge) zu beantragen.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Eine Wahlberechtigte/ ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die antragstellende Person muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und ihre Wohnanschrift angeben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Briefwahlunterlagen können auch im Briefwahlbüro, Altes Rathaus, Markt 1, Zimmer E.04 beantragt und abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, direkt die Stimmabgabe mittels Briefwahl zu vollziehen. Wir empfehlen jedoch, die Briefwahlunterlagen schriftlich oder elektronisch zu beantragen, um längere Wartezeiten im Briefwahlbüro zu vermeiden. Die Briefwahlunterlagen werden zeitnah zugestellt!

Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Montag:                                  08.00 bis 17.30 Uhr
Di.-Fr.:                                    08.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 07.06.2024:                08.00 bis 18.00 Uhr
Samstag 18.05./01.06.2024   09.00 bis 13.00 Uhr

Darüber hinaus besteht ab sofort auch wieder die Möglichkeit, über den sogenannten „Web-Wahlschein“ (Briefwahlantrag), die Briefwahlunterlagen direkt auf der Internetseite der Stadtverwaltung anzufordern. HIerzu bitte den Reiter "Briefwahlantrag" aufrufen.

Wahlscheine können bis Freitag, 07.06.2024, 18:00 Uhr beantragt werden. In begründeten und nachweisbaren Fällen bis zum Wahltage, 15:00 Uhr.

Kontaktdaten Briefwahlbüro

Tel./Fax:                      02364/933100 / 9336100
E-Mail:                        wahlamt@haltern.de

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung