Leistungen Buß- und Verwarnungsgeldstelle

Der ruhende Straßenverkehr wird im Stadtgebiet durch mehrere Außendienstmitarbeiter überwacht. Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird zunächst eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld angeboten. Über die Höhe des Verwarnungsgeldes, den Grund der Verwarnung u.a. erhalten Sie anhand eines Ihnen zugesandten Anhörungsbogens Auskunft.

Falls Sie mit der angebotenen Verwarnung nicht einverstanden sind, bleibt es Ihnen unbenommen, eine begründete Stellungnahme einzureichen entweder schriftlich oder im Rahmen einer sog. Online-Anhörung.

Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung