Leistungen Asylbewerber

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Beratung und Aufnahme von Anträgen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Zahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Zuweisung von Unterkünften
  • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt
  • Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten

Leistungen erhalten unter anderem die Ausländer,

  • die eine Aufenthaltsgestattung besitzen,
  • die wegen Krieg im Heimatland eine Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland besitzen,
  • die im Besitz einer Duldung sind,
  • deren Asylverfahren nicht abgeschlossen ist.

Die monatlichen Leistungen umfassen Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts. Zusätzlich dazu können weitere Leistungen gewährt werden, wenn diese zur Sicherung des Lebensunterhalts unerlässlich sind oder wenn zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht zusätzliche Leistungen erforderlich sind.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Herrn Kuppen,      Telefon: 02364 / 933-235 

Für die ausländerrechtlichen Belange der in Haltern am See lebenden Ausländer ist das Ordnungsamt des Kreises Recklinghausen zuständig. Das Bürgerbüro fungiert hier als vorgelagerte Stelle für die Ausländerbehörde des Kreises Recklinghausen.
Hier können beispielsweise Aufenthaltsgestattungen zur Verlängerung oder Anträge zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung eingereicht werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bürgerbüro, Telefon: 02364 / 933-180

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Voraussetzungen

Zuweisung nach Haltern