Leistungen Befreiung von der Gurtpflicht

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Befreiung von der Pflicht zum Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder zum Tragen eines Schutzhelms bedarf es neben einem Antrag lediglich einer befürwortenden ärztlichen Bescheingiung.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

gebührenfrei

Voraussetzungen