Leistungen Hinweisgeberschutzgesetz

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und der EU-Whistleblower-Richtlinie hat sich die Stadt Haltern am See für die Einrichtung eines webbasierten internen Hinweisgeber-Systems entschieden.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Haltern am See, Personen im vorvertraglichen Status mit der Stadtverwaltung, ausgeschiedene/pensionierte Mitarbeitende sowie unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner (Lieferanten/Lieferantinnen und Dienstleistende) haben darüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße von Mitarbeitenden der Stadt Haltern am See gegen geltendes Recht und Verwaltungsrichtlinien –auch vollständig anonym– abzugeben.
 
Hier geht es ausschließlich um rechtswidrige oder missbräuchliche Verstöße, wie sie in § 2 HinSchG aufgeführt sind.
 
Dieses Kontakt-Angebot ist nicht für allgemeine Hinweise oder Beschwerden gedacht. Nutzen Sie dafür bitte das allgemeine Kontaktformular zur Stadt Haltern am See oder je nach Anliegen ggf. auch den Mängelmelder.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung