Leistungen FAQ

Wie melde ich mein Kind in einer Kindertageseinrichtung an?

Um einen Platz zu erhalten ist eine Anmeldung in der gewünschten Einrichtung (bis zu 3 können ausgewählt werden) durch die Erziehungsberechtigten Voraussetzung. Hierfür nutzen Sie bitte das Online-Anmeldeportal.  Die Entscheidung über die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen liegt grundsätzlich in der Hand der Einrichtungen und ihrer Träger. Das Jugendamt ist an dieser Stelle lediglich koordinierend tätig. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter Schule, Familie und Soziales.

Welche Möglichkeiten habe ich, um einen Baum zu spenden?

  •  Hochzeitspaare haben die Möglichkeit in der Hochzeitsallee der Stadt Haltern am See zum Anlass ihrer Hochzeit oder ihres Ehejubiläums einen Baum am Karl-Homann-Weg am Stausee-Nordufer zu pflanzen.
  • Darüber hinaus können Eltern oder Angehörige zur Geburt eines Kindes im Lebens-Baum-Hain an der Sundernstraße einen Baum pflanzen.
  • Um einen positiven Beitrag zur Stadtökologie und zum Stadtklima zu leisten, gibt es außerdem die Möglichkeit einer Baumspende.


Kann ich im Standesamt meinen Kirchenaustritt vornehmen?

Nein, das muss beim Amtsgericht oder einem Notar vorgenommen werden.

Wo kann ich in Haltern am See heiraten?

Örtlichkeiten und Termine für Trauungen.


Wo erhalte ich Informationen rund um Klimaschutz & Klimaanpassung? 

Ihre Ansprechpartnerin ist Jutta Heinichen im Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung / Stab Klima, Tel. 02364-933-295, Email: klimaschutz@haltern.de. Dort können sie auch Fragen zu aktuellen Förderungen der Stadtverwaltung (z.B. Solar-/PV-Förderung) stellen.   

Ich habe Interesse, mein Unternehmen in Haltern am See anzusiedeln, zu erweitern oder zu verlagern. An wen wende ich mich? 

Das Team der Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern am See ist zentrale Anlaufstelle für Unternehmen und wird Sie gerne bei Ihren Planungen unterstützen. Sie erreichen die Kolleginnen Maria Lichter unter 02364/933-272 und Judith Kreft unter 933-293 oder per Mail an wirtschaftsfoerderung@haltern.de.  

Wo erhalte ich Unterstützung bei der Existenzgründung?

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern am See bietet zum Thema Existenzgründung sowohl kurzfristig eine Erstberatungen an als auch regelmäßig stattfindende Sprechtage in Kooperation mit dem Startercenter Kreis Recklinghausen. 

Wo stehen Räumlichkeiten für mein Unternehmen / Start-Up zur Verfügung?

Mit dem Gewerbeimmobilien-Service verknüpft die Wirtschaftsförderung Anbieter mit Suchenden nach Ladenlokalen, Büroräumen, Gewerbehallen, bebauten und unbebauten Gewerbegrundstücken. Kaufgesuche und Verkaufsangebote wie auch Miet- und Pachtobjekte finden gleichermaßen Berücksichtigung.

 

Ich habe umfangreiche Investitionen in meinem Betrieb geplant. Kann ich hierfür Fördermittel erhalten?

Eine Übersicht aktueller Förderprogramme finden Sie hier.
NRW.BANK: Förderbank für Nordrhein-Westfalen 
Übersicht Förderung - IHK Nord Westfalen 
Öffentliche Finanzierungshilfen | Förderung | HWK Münster


Wo kann ich mich über den Wirtschaftsstandort Haltern am See oder interessante Angebote für Unternehmen informieren?

Die Internetdarstellung der Wirtschaftsförderung Wirtschaft | Stadt Haltern am See (haltern-am-see.de) wird laufend aktualisiert. Dort wie auch auf dem Kreisportal „Regioplaner“ finden sich Strukturdaten und weitere Informationen. Es besteht zudem die Möglichkeit, in den E-Mail-Verteiler der Wirtschaftsförderung aufgenommen zu werden, um über aktuelle Entwicklungen, Projekte, etc. informiert zu werden. Dazu senden Sie bitte eine E-Mail.


Wo kann die Stadt Haltern am See freie Gewerbegrundstücke anbieten?

Aktuell stehen keine städtischen Flächen mehr zur Disposition. Interessenten wird ggf. die Vermittlung einer privaten Gewerbefläche bzw. die Aufnahme in die Bewerberliste für ein neu zu entwickelndes Gewerbegebiet angeboten.

 

Wo finde ich Informationen zur Bebaubarkeit von Grundstücken?

Die Bebauungspläne und sonstige Satzungen der Stadt Haltern am See sowie weitere Vorgaben übergeordneter Planungsträger finden Sie schnell und kostenlos  in den Informationsportalen des Kreises Recklinghausen (Geo-Atlas) unter Karten/Themen "Planen & Bauen" - Bebauungspläne oder des Regionalverbandes Ruhr (Regioplaner) unter der Karte "Planung+Raum" - Stadtplanung - Bebauungspläne. In den Kartendarstellungen sind die Flächen, für die es einen Bebauungsplan gibt, hervorgehoben. Ein Klick auf Ihre Fläche zeigt Ihnen Details, über die Sie zum Bebauungsplan im pdf-Format navigieren können. 

Gibt es eine Bewerberliste für (Wohn-/Bau)Grundstücke?

Es besteht die Möglichkeit, unter www.haltern.de/grundstuecke einen Newsletter zu abonnieren. Abonnenten werden so über freie, stadteigene (Wohn-/Bau)Grundstücke informiert und auch, ob die Politik möglicherweise Sozialkriterien festgelegt hat. Damit aber keine falsche Hoffnung entsteht, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung auf absehbare Zeit kein Angebot wird machen können. Zudem werden üblicherweise Sozialkriterien durch die Politik festgelegt.

Was sind Sozialkriterien?

Grundstücksgeschäfte obliegen in Haltern am See grundsätzlich der Entscheidung eines Fachausschusses des Stadtrates, und zwar dem Haupt- und Finanzausschuss. Im Sinne einer familienfreundlichen Sozialpolitik hat sich die Politik vor geraumer Zeit parteiübergreifend darauf verständigt, den Verkauf von Grundstücken aus entwickelten Gebieten anhand gewisser Faktoren festzulegen (Ranking). Diese Faktoren werden von mal zu mal neu gefasst, daher können und sollen die nachfolgenden Beispiele aus vergangenen Verkäufen lediglich einer Orientierung dienen:

  • Verkauf lediglich an Halterner Bürgerinnen und Bürger, die noch nicht über Grundeigentum verfügen
  • Anzahl minderjähriger Kinder und/oder pflegebedürftiger Personen im Haushalt 
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten 

Entwickelt die Stadt Haltern am See Wohnbaugebiete?
 
Die Stadtverwaltung entwickelt zwar mehrere Baugebiete; die Bauleitplanungen nach gesetzlich vorgesehenen Verfahren sind hier jedoch noch ganz am Anfang. Sämtliche Verfahrensschritte, z.B. Beteiligung der Öffentlichkeit, werden im Amtsblatt der Stadt Haltern am See bekannt gemacht. Um stets über die aktuellen Entwicklungen informiert zu sein, können Sie das Amtsblatt kostenlos abonnieren.

Die Gebiete mit den größten Flächen sind das Bebauungsplangebiet Nr. 75 Nesberg, westlich der Sundernstraße, und das Bebauungsplangebiet Nr. 147 Buttstraße in Hullern. Bis zum Baustart kann sich die erforderliche Bauleitplanung erfahrungsgemäß durchaus noch mehrere Jahre hinziehen. Ansprechpartner für beide Baugebiete ist die Projektentwicklung Robert Strauß aus Köln. Im Falle vom Plangebiet Nesberg sind zwar zusätzlich auch die hiesigen Stadtwerke (Flächenentwicklungsgesellschaft) Ansprechpartner, jedoch ist hier bekannt, dass dort gegenwärtig keine Bewerber mehr angenommen werden. Ansonsten entwickelt die Stadtverwaltung mit anderen Vorhabenträgern weitere Baugebiete, so z.B. in Lippramsdorf an der Birkenallee / Sankt-Florian-Straße, hier wäre der Ansprechpartner die Bauunternehmung Mertmann  oder in Lavesum im Bereich Am Schafstall, hier wäre der Ansprechpartner die Bauunternehmung Stock.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung