Leistungen Europawahl am 09. Juni 2024

Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte EU-Organ. Seine derzeit 705 Mitglieder vertreten die circa 450 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU. Sie werden alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten aller 27 Mitgliedstaaten gewählt.

Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsendet werden. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich an der Bevölkerungszahl, räumt den kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung ein. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten.

Weitere Informationen über die stattfindende Europawahl am 09. Juni 2024 finden Sie hier auf der Webseite der Bundeswahlleiterin.

 

Wer darf in Haltern am See an der Europawahl teilnehmen?

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 I Grundgesetz, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Haltern am See eingetragen sind oder Inhaber*in eines gültigen Wahlscheines für den Kreis Recklinghausen sind. 

Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswahlleitung.

Darüber hinaus sind die Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union besitzen (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) und am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
  • im Wählerverzeichnis der Stadt Haltern am See eingetragen sind oder Inhaber*in eines gültigen Wahlscheines für den Kreis Recklinghausen sind. 


Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Haltern am See oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Haltern am See ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis von Amts wegen. Sollten Sie bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintrag in das Wahlberechtigtenverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Zu weiteren Einzelheiten wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Wahlamt der Stadt Haltern am See.

 

Kontakt Wahlamt

Telefon: 02364-933-106

Fax:02364-933265

E-Mail: wahlamt@haltern.de

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
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