Leistungen Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wahlhelfer/ Wahlhelferin werden

Für die Durchführung von Wahlen werden bei der Stadt Haltern am See für jede Wahl ca. 300 Personen benötigt. Um für einen reibungslosen Verlauf der Wahlen zu sorgen, benötigt das hiesige Wahlamt freiwillige Helferinnen und Helfer aus der Bürgerschaft. 

Informationen zur Tätigkeit

Zuallererst: Sie benötigen keinerlei Vorkenntnisse, um bei einer Wahl aktiv dabei zu sein.

Nach Eingang Ihrer Meldung werden wir zunächst prüfen, wo wir Sie einsetzen können und in welcher Funktion.
Wenn Sie sich freiwillig melden, werden wir Ihre Wünsche zum Einsatzort soweit möglich berücksichtigen.
Nach erfolgter Einplanung erhalten Sie von uns Ihr Berufungsschreiben. Damit werden Sie für einen Einsatz verpflichtet.
In Ihrem Berufungsschreiben sind alle notwendigen Informationen zum Einsatzort, zur Einsatzzeit und Ihrer Funktion um Wahlvorstand enthalten.


Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“), die ebenfalls in Ihrem Berufungsschreiben mitgeteilt wird.


Wahllokal:                60 Euro

Briefwahlbezirk:      50 Euro

Am Wahltag ist das „Wahlteam“ bei Fragen für Sie erreichbar.
Mit Ihrer freiwilligen Meldung akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen der Stadt Haltern am See.


Voraussetzungen

Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahllokal oder Briefwahlbezirk kann jede Person werden, die zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist.


Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:

Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren


Sie sollten Ihren ständigen Wohnsitz in Haltern am See haben, dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Weitere besondere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden, die schon einmal an einer Wahl teilgenommen haben.

Wer Interesse an einer Tätigkeit als Wahlhelfer/-in hat, kann sich über das unten aufgeführte Formular anmelden. Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitenden des Wahlamtes.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung