Leistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden.

Erfolgt der Zuzug aus einer Stadt, die dem Kreis Recklinghausen angehört, kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden.

Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden. 

Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch.

Ausnahmen:

Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss diese nur dann im Bürgerbüro anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Einrichtung der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige Einrichtungen) oder der Heimerziehung von Kindern dient.

Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach 3 Monaten.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)

Unterlagen

Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde), Wohnungsgeberbestätigung, ggfs. Vollmacht

Voraussetzungen