Leistungen Lärmaktionsplanung der Stadt Haltern am See

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Lärmaktionsplan Stadt Haltern am See

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die zuständigen Behörden verpflichtet, für sämtliche Hauptverkehrsstraßen (über 3.000.000 Kfz/Jahr ab der 2. Stufe) und Haupteisenbahnstrecken (über 30.000 Züge/Jahr ab der 2. Stufe) sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen.

In einem Fünfjahresrhythmus wird der Umgebungslärm an Hauptverkehrsstraßen neu untersucht. Die betroffenen Hauptverkehrsstraßen und ‑straßenabschnitte in Haltern am See können in der jeweils aktuellen Stufe der Lärmkartierung auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) oder unter dem Link www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden.

Seit dem 01.01.2015 werden Maßnahmen zur Bekämpfung von Schienenlärm gesondert durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erarbeitet (Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung erfolgt jeweils in einem zweistufigen Verfahren. Die jeweils im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingehenden Anregungen werden geprüft und eingearbeitet.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 2. Stufe, wurde in der 13. Sitzung des Rates der Stadt Haltern am See am 29.09.2016 beschlossen.

Der Lärmaktionsplan der Stadt Haltern am See, 3. Stufe, wurde in der 25. Sitzung des Rates der Stadt Haltern am See am 11.10.2018 beschlossen. 

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Haltern am See (4. Stufe)

Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle fünf Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§47 d (5) BImSchG). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) stellt dazu die erforderlichen Daten im Rahmen der Lärmkartierung für die Nicht-Ballungsräume zur Verfügung.

Der Lärmaktionsplan der 4. Stufe wird voraussichtlich im Sommer 2024 beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange hat in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren im Herbst 2023 und Winter 2024 stattgefunden.

Der bis dahin aktuelle Lärmaktionsplan, 3. Stufe, steht Ihnen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung. 

Förderung von Lärmschutzmaßnahmen

Zuwendungen für passive Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Schallschutzfenster, werden Grundstücks- oder Wohnungseigentümern an Bundesfernstraßen gewährt. Zuständig ist der Bund als Baulastträger. Betroffene Bürgerinnen und Bürger können einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich ihres Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung stellen. Ansprechpartner für Haltern am See ist die Regionalniederlassung Ruhr vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (kurz: Straßen.NRW). Anträge können auch an den Betriebssitz von Straßen.NRW gerichtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:

Straßen.NRW: Lärmschutz an Straßen 

In Bezug auf weitere Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, Darlehen, Beratung) steht Ihnen das Förderportal auf dem Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung:

Umgebungslärm NRW: Förderportal

Über den Förderlotsen werden Sie zielgerichtet zu passenden Förderangeboten geleitet.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung