Leistungen Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschule (Primarbereich)

Nach der Satzung der Stadt Haltern am See über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von

  • Tageseinrichtungen für Kinder,
  • Kindertagespflege und
  • der außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich,

werden monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge erhoben.

Zur Feststellung, in welchem Umfang die Eltern bzw. Personen, die an deren Stelle treten, Beiträge zu übernehmen haben, ist eine Erklärung zum Einkommen der vorgenannten Personen abzugeben (bei Aufnahme des Kindes und auf Verlangen). Zu berücksichtigen ist das Einkommen der Eltern, d. h. in der Regel beider Elternteile (auch bei unverheirateten Partnern).

Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten ist das Einkommen des Elternteils zu berücksichtigen, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Maßgebend sind bei Neuaufnahmen grundsätzlich die Einkünfte des vorangegangenen Kalenderjahres; sofern es sich verschlechtert oder verbessert, das zu erwartende Einkommen. Berücksichtigt werden die Einkunftsarten nach dem Einkommenssteuerrecht.

Die Beitragspflicht besteht grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr/Schuljahr (01.08. – 31.07. des folgenden Jahres) bzw. richtet sich nach dem jeweiligen Aufnahme-/Betreuungsvertrag. Sie beginnt mit dem 01. des Monats, in den das vertragliche Aufnahmedatum fällt.

Wichtige Hinweise!

Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig eine Tageseinrichtung (gleichgültig ob dieselbe oder eine andere) und/oder nutzt ein Angebot der Kindertagespflege, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Ergeben sich ohne die Beitragsbefreiung unterschiedlich hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen.

Nimmt mehr als ein Kind der Familie an den Angeboten der offenen Ganztagsschule im Primarbereich teil, ist für jedes dieser Kinder der volle Beitrag zu zahlen.

Sollte Ihr Kind am Mittagessen teilnehmen, werden Ihnen die Kosten hierfür vom Träger der Einrichtung/Betreuung in Rechnung gestellt.

Der Höchstbetrag ist zu zahlen, wenn Angaben zur Einkommenshöhe nicht gemacht oder verweigert werden.

Änderungen der Einkommensverhältnisse, die zu einer Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe führen können, sind unverzüglich mitzuteilen. 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleginnen oder lesen Sie das Merkblatt unter "Info-Blätter".

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

siehe Elternbeitragstabellen

Unterlagen

in der Regel: Gehaltsmitteilungen aus Dezember + vollständiger Einkommensteuerbescheid + Elterngeldbescheid (falls vorhanden). Näheres entnehmen Sie bitte dem Merkblatt!