Zuständig für Einbürgerungen ist die Kreisverwaltung Recklinghausen. Im hiesigen Bürgerbüro als vorgelagerte Stelle werden jedoch sowohl die Antragsannahme, als auch die Beratung angeboten.
Dieses gilt für die Einbürgerung nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz.
liegen im Bürgerbüro bereit