Leistungen Veranstaltungen

Für das Ausrichten von Festen, Umzügen, Konzerten oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen sind unter Umständen behördliche Erlaubnisse, z. B. Gestattung gem. § 12 GaststättenG, Ausnahmegenehmigung nach dem Straßen- und Wegerecht etc., notwendig.

Sofern Sie eine öffentliche Veranstaltung in Haltern am See planen, füllen Sie bitte die unter Formulare verlinkte Voranfrage für Veranstaltung aus und lassen diese mit den erforderlichen Unterlagen der Stadt Haltern am See, FB Ordnung und Soziales, Dr.-Conrads-Straße 1, 45721 Haltern am See, ausgefüllt und unterschrieben zukommen.

Ihre Angaben in der Voranfrage sind zwingend erforderlich, für z. B. die Festsetzung von Sanitäts- und Rettungsdienst, Erforderlichkeit einer bau- und brandschutzrechtlichen Überprüfung des Veranstaltungsortes etc..

Für die verschiedenen Themenbereiche sind auf dem Formular Ansprechpartner benannt, welche Ihnen bei Rückfragen zur Verfügung stehen.

Bitte achten Sie darauf, dass die Voranfrage mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung dem FB Ordnung und Soziales zugeht. Bei einer zu erwartenden maximalen Besucherzahl von 5.000 Personen zur Spitzenzeit sollte Ihr Antrag mindestens 3 Monate vor dem Veranstaltungsbeginn beim FB Ordnung und Soziales eingehen.

Bei einer nicht rechtzeitig erfolgten Anmeldung kann es unter Umständen dazu führen, dass die erforderlichen Erlaubnisse nicht rechtzeitig erteilt werden können oder das Einvernehmen mit allen zu beteiligenden Stellen nicht rechtzeitig hergestellt werden kann. Im Ergebnis bedeutet das, dass Ihre Veranstaltung nicht stattfinden könnte.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung