Leistungen Fundtiere

Der Begriff „Fundtiere“ umfasst Tiere, die dem Eigentümer entlaufen oder sonst seinem Besitz entzogen sind, also solche, an deren Rückvermittlung ein tatsächliches Interesse besteht.

Wild lebende Tiere sind keine Fundtiere. Bewusst ausgesetzte Tiere sind ebenfalls keine Fundtiere, weil das Interesse an der Rückvermittlung nicht gegeben ist. Ausgesetzte Tiere sind gleichwohl geschützt -  allerdings nicht nach Maßgabe des Fundrechts, sondern nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes, das unter der Aufsicht der Veterinärbehörde des Kreises Recklinghausen steht.

Sollte Ihnen ein Fundtier zugehen, verständigen Sie bitte das Bürgerbüro der Stadt Haltern am See unter (02364) 933-180 oder buergerbuero@haltern.de.

Das Bürgerbüro wird dann die Abholung des Tieres veranlassen, sofern Sie das Tier nicht vorübergehend in Obhut nehmen können. Denn andernfalls würde es zunächst beim Baubetriebshof untergebracht, später dem Tierheim Ahaus zugeführt und –sofern eine Rückvermittlung binnen einer Frist nicht gelingt- zur Weitervermittlung freigegeben.

Sollte Ihnen ein Tier entlaufen sein, können Sie im virtuellen Fundbüro eine entsprechende Vermisstenanzeige aufgeben oder direkt im Bürgerbüro nachfragen (Kontakt wie oben). Über den Fund eines Tieres wird auch die Lokalpresse informiert. Oftmals empfiehlt es sich auch, in den umliegenden Tierheimen direkt nachzufragen. Übrigens: Tiere, die mit einem Transponder gechipt und registriert sind, können deulich besser rückvermittelt werden.   

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung