Leistungen Reisegewerbekarte

Ein Reisegewerbe betreibt, wer außerhalb der gewerblichen Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne gewerbliche Niederlassung gewerbliche Tätigkeiten ausübt.

Hierunter fällt laut § 55 Gewerbeordnung:

  • der Ankauf und Vertrieb von Waren oder anderen gewerblichen Leistungen
  • das Anbieten von Leistungen
  • die Aufsuchung von Bestellungen auf Leistung 
  • die Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten als selbstständiger Schausteller oder nach Schaustellerart

Das Reisegewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Erlaubnis (sog. Reisegewerbekarte) ist in der Wohnsitzgemeinde des Antragstellers zu beantragen.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel im gesamten Bundesgebiet gültig. Sie ist während der Gewerbeausübung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Im Standardfall 250,00 €.

Unterlagen