Leistungen Geruchsbelästigung

Zuständig hierfür ist das Ressort "Untere Immissionsschutzbehörde" der Kreisverwaltung Recklinghausen. Immissionsschutz beinhaltet z.B. den Schutz vor Luftschadstoffen, Staub, Gerüchen, Erschütterungen, elektromagnetischen Strahlen und Lärmschutz.

Kontakt: Kreisverwaltung Recklinghausen, Kurt-Schumacher-Allee 1, 45657 Recklinghauen, Telefon: 02361 / 53 - 0 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung