Leistungen Untersuchungsberechtigungsschein

Wer vor Erreichen des 18. Lebensjahres in das Berufsleben einsteigt, muss vor Beginn der Beschäftigung ärztlich Untersucht werden (Erstuntersuchung). Hierfür wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern das 18. Lebensjahr noch immer nicht erreicht ist.

 Für die Beantragung rufen Sie bitte folgenden Link auf: www.untersuchungsberechtigungsschein.de 

Für die Anmeldung wird die Online-Ausweisfunktion benötigt. Nach dem Absenden ist der Untersuchungsberechtigungsschein mit der sogeanannten UBS-ID, sowie der ausfüllbare Erhebungsbogen innerhalb weniger Sekunden verfügbar. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden.

Sofern die Beantragung online nicht möglich ist, kann der Untersuchungsberechtigungsschein auch vor Ort im Bürgerbüro ausgestellt werden.

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