Leistungen Kinder- und Jugendschutz

  • Gesetzliche Grundlagen
  • Aufgaben und Ziele
  • Angebote / Maßnahmen und Zielgruppen
  • Themenstellungen
  • Zusammenarbeit
  • Kinder und Jugendliche sind uns wichtig!
  • Interessante Links

Gesetzliche Grundlagen

Gesetze, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen sollen:

  • Im § 1 Abs. 3 SGB VIII findet sich der strukturelle Jugendschutz.
  • Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist im § 8a SGB VIII gefordert.
  • Im § 14 SGB VIII wird der erzieherische Kinder- und Jugendschutz benannt.

Ergänzend finden sich spezielle Jugendschutzbestimmungen im Strafgesetzbuch (StGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Jugendgerichtsgesetz (JGG), im Gaststättengesetz, der Gewerbeordnung, in den Rundfunkgesetzen der Länder und im Medienstaatsvertrag (MStV).

Aufgaben und Ziele des Kinder- und Jugendschutzes

Die Generalaufgabe und das -ziel des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ist im § 14 SGB VIII benannt: Er beinhaltet die Sicherungsfunktion für die Rechte der Kinder und Jugendlichen auf Erziehung und auf eine gesunde körperliche und geistig-seelische Entwicklung. Als wesentliche Aufgabe und gleichzeitig auch Ziel steht somit die Förderung von Lebenskompetenz im Vordergrund. Durch die Aufgaben des gesetzlich-ordnenden Jugendschutzes sollen belastende Einflüsse aus dem Erziehungsprozess ferngehalten werden. Als Garant dafür stehen die Gesetze zum Schutz der Jugend.

Angebote / Maßnahmen und Zielgruppen des Kinder- und Jugendschutzes

Mit den Angeboten und Maßnahmen (Beratung, Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen, Schulungen, usw.) möchte der Jugendschutz Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Einrichtungen (Schulen, Kindertageseinrichtungen, Jugendverbände/-vereine, usw.), Gewerbetreibende und Veranstalter erreichen.

Themen des Jugendschutzes sind u. a.

  • Sucht und Suchtprävention (Alkohol, Nikotin, Medikamente, illegale Drogen)
  • Sex. Missbrauch von Kindern und Kindesmisshandlung/-vernachlässigung
  • Jugendmedienschutz/Medienerziehung (Computer- und Handynutzung, Internet, Fernsehkonsum, usw.)
  • Neue Heilslehren (Z. B. Esotherik, Psychokulte, neureligiöse Bewegungen, destruktive Kulte)

Bei Bedarf an Infoheften und -broschüren zu Jugendschutzthemen kann beim unten stehenden Ansprechpartner für Fragen zum Kinder- und Jugendschutz nachgefragt werden. Für Gewerbetreibende und Veranstalter sind spezielle Jugendschutz-Aushangtafeln vorrätig.

Zusammenarbeit

In enger Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe, Schulen, Beratungsstellen, Polizei und Ordnungsamt werden in den örtlichen "Netzwerken" und Arbeitskreisen direkte Hilfestellungen und präventive Projekte/Aktionen/Maßnahmen durchgeführt.

Kinder und Jugendliche sind uns wichtig! Der wichtigste Grund für den Schutz von Kindern und Jugendlichen einzustehen.

Jeder Erwachsene kann einen Beitrag zum Kinder- und Jugendschutz leisten, indem Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wahrgenommen werden, auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geachtet wird und Verstöße gegen Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Polizei, dem Ordnungsamt oder dem Jugendamt gemeldet werden.

Hinweis:

  • Häufig gestellte Fragen zum Jugendschutzrecht sind unter www.ajs.nrw.de zu finden. Wichtige Gesetze zum Jugendsschutz sind unter www.bmfsfj.de zu finden.

Zur weiteren Information eine kleine Auswahl an interessanten Links zum Jugendschutz:

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung