Leistungen Gewerbemeldungen

Wer einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern möchte, muss dies der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgaben und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

Die Gewerbemeldung kann persönlich im Bürgerbüro oder im Onlineverfahren über das Wirtschaftsservice-Portal des Landes NRW erfolgen.

Bei einer Onlineanzeige fügen Sie gegebenenfalls den Handelsregisterauszug und Genehmigungen bei.

Die Gewerbemeldungen werden unter anderem an folgende Stellen weitergeleitet:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Eichamt
  • Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften

Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer können formlos mitgeteilt werden. Wir werden diese Angaben dann gebührenfrei ebenfalls an die o.g. Behörden weiterleiten, die Sie sonst einzeln informieren müssten.

Hinweis über die gewerberechtliche Behandlung von Photovoltaikanlagen

Nach einem aktuellen Beschluss des Bund-Länder-Ausschusses Gewerberecht gilt der Grundsatz, dass Photovoltaikanlagen, die auf eigengenutzten Gebäuden installiert werden, nicht weiter anzeigepflichtig sind. Das Erfordernis einer Gewerbeanmeldung ist nicht mehr abhängig von der Leistungsfähigkeit einer Anlage.

Anlagen die auf fremd genutztem Gelände installiert werden, stellen hingegen weiterhin ein anzeigepflichtiges, selbständiges Gewerbe dar.

Bitte beachten Sie, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommens-/Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt Marl unberührt bleibt. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Marl unter 02365/516-0.

Weiter unten finden Sie online ausfüllbare Formulare.

 

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