Leistungen Einzelhandelskonzept für die Stadt Haltern am See

Schrägaufnahme der Innenstadt

Die Stadt Haltern am See hat das Büro Junker+Kruse im September 2019 mit der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts beauftragt. Das Einzelhandelskonzept soll als Beurteilungs- und Abwägungsgrundlage für die Bauleitplanung dienen und somit Planungs- und Entscheidungssicherheit für Politik, Verwaltung, Einzelhandel und Investoren bieten.

Die Fortschreibung umfasst zunächst eine Aktualisierung der angebots- und nachfrageseitigen Datenbasis sowie eine Neubewertung der daraus abgeleiteten Entwicklungsperspektiven für den Einzelhandelsstandort Haltern am See. Darauf aufbauend sind die im Jahr 2008 formulierten konzeptionellen Bausteine des Einzelhandelskonzepts (Zielsetzungen, Zentrenhierarchie, Definition und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, Sortimentsliste sowie Empfehlungen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung) geprüft und - soweit notwendig - überarbeitet bzw. angepasst worden. 

Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Haltern am See - Fortschreibung - wurde am 07.10.2021 durch den Rat der Stadt Haltern am See als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB beschlossen. 

Das Konzept steht als pdf-Dokument zur Verfügung.

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