Leistungen Erziehungsbeistand

Eine Erziehungsbeistandschaft soll das das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen. Dabei wird das Kind oder der Jugendliche nicht aus der Familie herausgenommen, vielmehr sind Familie und soziales Umfeld ein wichtiger Bezugs- und Anknüpfungspunkt für die gemeinsame Arbeit.

Ziel ist die Förderung der persönlichen Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen. Der Zusammenhalt in der Familie soll dabei gestärkt werden.

Wenn ein Antrag auf Hilfe zur Erziehung bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes gestellt und der Bedarf festgestellt wurde, wird ein sogenanntes Hilfeplanverfahren durchgeführt.
Hier nehmen Eltern, Sozialarbeiter/innen und die Fachkräfte der Familienhilfe teil. Es werden die Rahmenbedingungen der Hilfe und die Ziele, die erreicht werden sollen, festgelegt.
Während der Dauer der Familienhilfe finden immer wieder solche Hilfeplangespräche statt. 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung