Leistungen Ruhender Straßenverkehr

Der ruhende Straßenverkehr wird im Stadtgebiet durch mehrere Außendienstmitarbeiter überwacht.

Wird eine Ordnungswidrigkeit festgestellt, wird zunächst eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld angeboten. Im Regelfall erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit Zugangsdaten zu unserem Online-Portal.
Dort finden Sie Informationen über den Grund der Verwarnung und die Höhe des Verwarnungsgeldes.
Verwenden Sie ein Mobilgerät, können Sie die Verwarnung auch über den QR-Code der schriftlichen Mitteilung direkt aufrufen.
Soweit Sie das Verwarnungsgeld nicht innerhalb einer Woche begleichen, erhalten Sie  per Post eine schriftliche Verwarnung mit einem Anhörungsbogen zugesandt.

Falls Sie mit der angebotenen Verwarnung nicht einverstanden sind, bleibt es Ihnen unbenommen, eine begründete Stellungnahme einzureichen entweder klassisch (schriftlich) oder im Rahmen einer sog. Online-Anhörung.

Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

abhängig vom Einzelfall