Leistungen Grundstücksvermessung/Katastervermessung/Amtlicher Lageplan

Grundstücksvermessungen werden ausgeführt:

  • zur Kennzeichnung der richtigen Lage von Grundstücksgrenzen durch Abmarkung der Grenzpunkte in der Örtlichkeit
  • zur Teilung von Einzelgrundstücken oder Aufteilung von Siedlungsbereichen bzw. in Bodenordnungsgebieten

Zur Grundstücksvermessung bzw. zur Anfertigung eines Amtlichen Lageplanes ist das Katasteramt oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur zu beauftragen.

Die in Haltern am See ansässigen Büros sind:

ÖbVI. Middrup und Paßmann
Annabergstraße 134
45721 Haltern am See
Tel.: 02364/9398-0

ÖbVI. Strickling
Bahnhofstraße 25
45721 Haltern am See
Tel.: 02364/50 80 75

Das Katasteramt Recklinghausen hat die Anschrift:

Landrat
Katasteramt Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Telefon: 02361/53-1

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden bzw. nach der Kostenordnung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.