Leistungen Schwerbehindertenparkausweis

Zwingende Voraussetzung für die Erteilung einer EU-einheitlichen Parkerleichterung ist die Anerkennung der außergewöhnlichen Gehbehinderung bzw. der Blindheit durch den Fachbereich Schwerbehindertenangelegenheiten des Kreises Recklinghausen. Das Vorliegen einer der Voraussetzungen ist durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises (Merkzeichen aG bzw. Bl) zu dokumentieren. Die Gültigkeit der Parkerleichterung ist identisch mit der Geltungsdauer des Schwerbehindertenausweises, längstens jedoch fünf Jahre.

Sofern Sie nicht zu dem o.g. Personenkreis gehören, jedoch das Merkzeichen "G" und einen Grad der Behinderung von mindestens 70 % in Ihrem Schwerbehindertenausweis eingetragen haben, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Parkerleichterung außerhalb der "aG"-Regelung zu beantragen. Diese Ausnahmegenehmigung wäre gültig in Nordrhein-Westfalen, Baden-Würtemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie berechtigt jedoch nicht zum Parken auf Parkplätzen mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrer".

Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen

Formulare

liegen im Ordnungsamt bereit