Leistungen Wildschäden

Wildschäden sind vom Geschädigten binnen einer Woche schriftlich dem Fachbereich Ordnung und Soziales anzuzeigen unter Angabe der Örtlichkeit, Datum der Feststellung, Angaben zum Schaden selbst (Frucht, geschädigte Fläche), Jagdverantwortlicher und ggf. Angaben zum Schadwild.

Nach Eingang der Schadensmeldung wird zeitnah ein Vororttermin stattfinden mit allen Beteiligten, Geschädigter und Jagdverantwortlicher und dem Wildschadenschätzer, zur Herbeiführung einer gütlichen Einigung.

Hierfür entstehen Gebühren die von beiden Parteien zu tragen sind. Die Mindestgebühr beträgt 90,00 € je angefangene Stunde zzgl. Reisekosten.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung