Leistungen Einkünfte des Bürgermeisters & Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Die Einkünfte und Nebentätigkeiten des Bürgermeisters aus dem Vorjahr entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.

Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) regelt u. a. die Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.

Nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW werden die Mitglieder des Rates sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, Auskunft zu geben über

  1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
  2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes,
  3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen,
  4. die Mitgliedschaften in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen,
  5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien.

Alle Daten beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Meldepflichtigen.

 

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