Die Einkünfte und Nebentätigkeiten des Bürgermeisters aus dem Vorjahr entnehmen Sie bitte dem beigefügten Dokument.
Angaben nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG) regelt u. a. die Veröffentlichungs- und Auskunftspflichten des Bürgermeisters, der Ratsmitglieder sowie der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger.
Nach § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW werden die Mitglieder des Rates sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, Auskunft zu geben über
Alle Daten beruhen auf den Angaben der Mandatsträger. Die Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und Aktualisierung bei Veränderungen liegt bei den Meldepflichtigen.