Leistungen Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See

Die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sind prinzipiell eine Form der Anerkennung für Jugendliche, die ihrer Lebensphase und ihrem kulturellen Ausdruck gesellschaftliche Wertschätzung entgegen bringt. § 11 SGB VIII gesteht ihnen das Recht auf Angebote zur Entwicklungsförderung zu, die sich an ihren Interessen orientieren und von ihnen gestaltet werden. Die finanzielle Förderung der Jugendarbeit der freien Jugendhilfe ist auch Ausdruck der Würdigung des Engagements freier Träger, insbesondere der Jugendverbände.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung