Der Freizeitausweis berechtigt zur Inanspruchnahme von Vergünstigungen bei Nutzung der städtischen Bäder, der Bücherei, der Halterner Tafel etc.
Nachweis über die Leistungsberechtigung nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem AsylbLG.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die Leistungen nach dem
erhalten, sowie KOF-Empfänger und Personen, die die Voraussetzung für die Rundfunkgebührenbefreiung erfüllen.