Die Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) und § 7 Bauordnung NRW bzw. die jeweiligen Zeugnisse, falls für die Teilung eine Genehmigung nicht erforderlich ist, erstellt das Bauamt.
Der Teilungsantrag ist über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen.
Gem. Tarifstelle 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW