Vor einer
wird ein Wählerverzeichnis angelegt, in dem alle für die jeweilige Wahl Wahlberechtigten aufgeführt sind. Dieses Wählerverzeichnis wird vor jeder Wahl an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungszeit Einspruch einlegen.
Der genaue Auslegungszeitraum wird vor jeder Wahl bekanntgegeben.