Der Bereich Ordnung ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für:
Informationen zu Parkausweisen finden Sie hier.
Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.
Schriftlicher formloser Antrag. Für die Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs.1 StVO (s.o.) ist die Angabe des amtlichen Kennzeichens erforderlich.