Leistungen Förderung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen

Ziel der Zuwendung ist, durch die vermehrte Verwendung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Haltern am See zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Dazu wurde vom Regionalverband Ruhr eine Richtlinie erstellt. 

Die Höhe der Förderung beträgt 100 € aber maximal 50 % der Anschaffungskosten. Die Förderung gilt nicht für bereits bestellte oder gekaufte Geräte.

Anträge können in der Zeit vom 01.04.2025 bis zum 15.07.2025 gestellt werden.

Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Antrag:

Für die Auszahlung:

 

Welche Voraussetzungen muss ich beachten?