Leistungen Förderung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen

Ab dem 01.10.2024 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Ziel der Zuwendung ist, durch die vermehrte Verwendung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Haltern am See zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Dazu wurde vom Regionalverband Ruhr eine Richtlinie erstellt. 

Die Höhe der Förderung beträgt 100 € aber maximal 50 % der Anschaffungskosten. Die Förderung gilt nicht für bereits bestellte oder gekaufte Geräte.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Für den Antrag:

Für die Auszahlung:

 

Voraussetzungen