Leistungen Förderung für den Kühlgerätetausch

Bild Energiesparhaus Ruhr

Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung einer Förderung über entsprechende Neugeräte, die die Vorgaben der Förderung nach Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach der Klassifizierung ab 2021 erfüllen, insbesondere über die Kosten dieser Neugeräte.

 

Die Förderung findet statt im Rahmen des Projektes „energiesparhaus.ruhr“, an welchem die Stadt Haltern am See teilnimmt. Nach dem Vorläufer „solarmetropole.ruhr“ geht das gemeinsame Projekt mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Handwerk.NRW jetzt in die nächste Runde - mit dem neuen Themenschwerpunkt Energieeffizienz. 

In diesem Jahr erfolgt die Förderung durch die Stadt Haltern am See. Zunächst stehen 1000 € Fördermittel zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie in der nachfolgenden Förderrichtlinie.

 

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Voraussetzungen