Leistungen Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen von deutschsprachigen Dokumenten (z. B. Schulzeugnisse) können im Bürgerbüro ausgestellt werden. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, kann die Kopie einer Übersetzung beglaubigt werden.

Ausgeschlossen sind die Beglaubigungen von

  • privaten Dokumenten für den privatrechtlichen Gebrauch (hierfür ist ein Notar zuständig)
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten (hierfür ist ein Notar zuständig)
  • deutschen Personenstandsurkunden (hierfür ist das Standesamt zuständig, welches die Urkunde ausgestellt hat)
  • ausländische Personenstandsurkunden
  • Gerichtsurteile (hierfür ist das Gericht zuständig, welches das Original ausgestellt hat)
  • Registerauszüge, z. B. Vereins- oder Handelsregistern (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat)
  • Unikaten und spezialgesetzlichen Dokumenten wie z. B. Testamenten, Vorsorge- und Generalvollmachten, Fahrzeugbriefe / -scheine, Führerscheine (hierfür ist die Behörde zuständig, die das Original ausgestellt hat)
  • Eidesstattliche Versicherungen
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Voraussetzungen

Das Original der zu beglaubigenden Kopie muss vorliegen.