Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten, die auf die Erhaltung und Sicherung von Denkmälern gerichtet sind.
In Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben des Denkmalschutzes und der -pflege durch die Oberste, Obere und Untere Denkmalbehörde wahrgenommen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in erster Linie kommunale Aufgaben der Unteren Denkmalbehörden der Gemeinden.
Ansprechpartner bei:
Die genannten Dienstleistungen erfolgen zur Zeit kostenlos. Die im einzelnen gegebenenfalls benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab.