Aktuelle Warnungen:
Alle Melder werden gebeten, hinsichtlich untenstehender Delikte polizeiliche Anzeige zu erstatten.
Diesseits wird das Veterinäramt des Kreis Recklinghausen als zuständige Tierschutzbehörde informiert. Sollten sich hinreichend konkrete Verdachtsmomente dafür ergeben, dass weitere Gift- oder Nagelköder ausgelegt sind, wird das Ordnungsamt gefahrpräventiv tätig.
Informationen zum Landeshundegesetz (LHundG NRW) finden Sie hier.
Informationen zur Hundesteuer finden Sie hier.