Bei Fragen zum Sozialticket VRR wenden Sie sich bitte an:
Personen, die Bürgergeld nach dem SGB II erhalten:
Frau Matuszczyk, Zimmer 2.03
Telefon: 02364 / 10544 - 157 oder 02364 / 10544 - 0 (Zentrale).
Sprechzeiten: Montags bis freitags, 11:00 - 12:00 Uhr.
Personen, die eine der nachstehend aufgeführten Leistungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB XII
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem AsylbLG
- Leistungen der Jugendhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB VIII
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Aktueller Bescheid über die Gewährung einer der nachstehenden Leistungen.
Laufender Bezug einer der folgenden Leistungen: