Unter dem Begriff "Wanderlager" versteht man allgemeinhin die sogenannten "Kaffeefahrten". Diese sind anzeigepflichtig und dem Fachbereich Ordnung und Soziales min. 14 Tage vor der Veranstaltung mit den entsprechenden Nachweisen zu melden.
Unter dem Begriff "Wanderlager" versteht man allgemeinhin die sogenannten "Kaffeefahrten".
Diese sind anzeigepflichtig und dem Fachbereich Ordnung und Soziales min. 14 Tage vor der Veranstaltung mit den entsprechenden Nachweisen zu melden.