Für die Durchführung der vorgenannten Veranstaltungen ist eine Festsetzung erforderlich. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte den unter dem entsprechenden Link (weiter unten auf der Seite) hinterlegten Antragsvordruck. Der Antrag ist mit den erforderlichen Nachweisen zu versehen und mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an den Fachbereich Ordnung und Soziales zu übersenden.
Für Trödelmärkte gelten besondere Regelungen, bitte beachten Sie weiter unten aufgeführte Hinweise.
Für die Festsetzung von Veranstaltungen erhebt die Stadt Haltern am See bei normalen Verwaltungsaufwand 300,00 € und bei erhöhtem Verwaltungsaufwand 500,00 € als Gebühr pro Veranstaltung.
300,00 € bei normalem Verwaltungsaufwand je Veranstaltung